Ferienhäuser am meer frankreich

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Einen unbeschwerten Urlaub
in Frankreich


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Ferienhäuser am meer frankreich


  für Urlauber


Es gibt nichts Schlimmeres, als einen misslungenen Urlaub zu erleben. Die unten aufgeführten Informationen und die Ratschläge werden Ihnen helfen, einen sorgenfreien Urlaubsaufenthalt zu erleben.

none Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, überprüfen Sie gründlich die Informationen über das Mietobjekt.

none Wenn Sie mit einer Privatperson verhandeln, überprüfen Sie die Angaben des  Vermieters: Rufen Sie ihn an, am besten über den Festnetzanschluss. Verlangen Sie eine feste Zustelladresse für das Zuschicken des Vertrages ( mißtrauen Sie Postfach-Adressen ). Stellen Sie Ihren „Arrhes- Scheck“ auf den Namen des Vermieters aus. Sie können auch per Überweisung zahlen und die Bankverbindung des Vermieters verlangen.
none Verlangen Sie ein Maximum an Informationen über die Lage des Mietobjektes. Überprüfen Sie vor allem die Adresse mit Hilfe von Google-Map, Mappy oder anderer Anbieter. Unterschreiben Sie den Miet-Vertrag in zwei Exemplaren, ( siehe Modell eines Miet-Vertrages).
none Eine Beschreibung des Mietobjektes muss dem Miet-Vertrag beigefügt werden, und ein Maximum an Informationen enthalten. Ein Formular nach geltendem Recht steht auf dieser Internetseite zur Verfügung. Machen Sie einen Screenshot der Internetseite des Mietobjektes und drucken Sie ihn aus. Er kann dem Miet-Vertrag beigefügt werden. Sollten die Angaben in der Beschreibung des Mietobjektes nicht korrekt sein, können der Vermieter oder sein Beauftragter zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Regelungen für Ferienvermietungen in Frankreich
none "Arrhes" oder Anzahlung ("Acompte") ? Bei Unterzeichnung des Vertrages muss der Mieter einen Geldbetrag zahlen, um die Reservierung zu bestätigen. (20 bis 30% des Mietpreises). Verlangen Sie, dass dieser Betrag als "Arrhes" im Vertrag vermerkt wird und nicht als Anzahlung. Eine "Acompte" ist eine feste und endgültige Verpflichtung: Selbst wenn Sie nicht Ihren Aufenthalt in dem Mietobjekt antreten können, kann der Vermieter die komplette Miete verlangen. Die "Arrhes" ermöglichen es Ihnen, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne den gesamten Mietpreis zahlen zu müssen. Die Höhe der gezahlten "Arrhes" verbleibt dann auf jeden Fall beim Vermieter, als Entschädigung für den erlittenen Schaden, denn er muss einen neuen Mieter suchen, mit dem Risiko, keinen zu finden, wenn er zu spät von Ihrem Rücktritt von der Vermietung informiert wird. Falls der Vermieter vom Vertrag zurücktritt, muss er dem Mieter das Doppelte der "Arrhes" zahlen, ( siehe Regelungen über Ferienvermietungen ). Eventuell kann der Mieter noch weitere Entschädigungen vom Vermieter für den erlittenen Schaden verlangen, (eventuelle zusätzliche Ausgaben, Annullierung von Flugtickets, usw.).  
none Versicherungen:  Der Vermieter kann von Ihnen einen Versicherungsnachweis verlangen, um zu überprüfen, ob Sie gegen Miet-Risiken ( Feuer-, Wasserschäden, Beschädigungen usw.) abgesichert sind. Diese Versicherung kann eventuell eine Zusatzversicherung „Reisezusatzversicherung“ der Versicherung für Ihren Haupt-Wohnsitz sein. Es kann auch eine zusätzliche Versicherung sein, die nur für die Dauer Ihres Aufenthaltes  in dem Mietobjekt gilt. Sie können auch eine spezielle Reiseversicherung abschließen, die Sie für den Fall absichert, dass das Mietobjekt nicht den Angaben entspricht, oder falls Sie von dem Vertrag zurücktreten müssen. Sehen Sie sich die speziellen Reiseversicherer an.

none Wenn Sie im Mietobjekt ankommen.

none Sollte das Mietobjekt nicht der Beschreibung entsprechen, können Sie direkt mit dem Vermieter eine einvernehmliche L&o uml;sung anstreben, entweder in Form einer Mietminderung oder einer Verlängerung des Aufenthaltes, Wechsel in eine andere Unterkunft oder eine Erstattung der gezahlten Gelder. Falls diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen oder der Vermieter nicht vor Ort ist, sammeln Sie Beweise für die Nicht-Übereinstimmung mit der Beschreibung: Fotos, Filme, Zeugen.
Wenn die Nicht-Übereinstimmung sehr gravierend ist, und Ihren Urlaub infrage stellt, können Sie durch einen Gerichtsvollzieher, innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft, ein Protokoll erstellen lassen. Schicken Sie dem Vermieter ein Einschreiben mit Rückschein zu, indem Sie Entschädigung fordern. Falls Sie keine Entschädigung erhalten, wenden Sie sich an die zuständigen Stellen, wie die „Direction Départementale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes“, die eine Protokoll erstellen werden. Verständigen Sie den Vermieter, dass Sie planen, vor Gericht zu gehen, um eine Klage zu erheben.
none Kur-Taxe: Von den meisten Badeorten wird eine Kur-Taxe erhoben, um den Ausbau des Tourismus zu finanzieren. Diese Kur-Taxe, von unterschiedlicher Höhe, wird vom Mieter getragen. Der Vermieter leitet das Geld an die Gemeinde weiter.
none Strom, Wasser, Heizung: Sollten die Kosten nicht im Mietpreis enthalten sein, erstellen Sie mit dem Besitzer oder seinem Beauftragten eine Ablesung der Zählerstände bei Mietantritt, und vermerken Sie diese auf dem Miet-Vertrag. Eine erneute Zählerablesung muss an Ihrem Abreisetag erstellt werden, im Beisein des Vermieters.
none Das Hinterlegen einer Kaution: Wenn Ihnen der Vermieter die Schlüssel für das Mietobjekt übergibt, kann er von Ihnen eine Kaution verlangen, die im Allgemeinen zwischen 30 bis 50% der Gesamtmiete beträgt. Die Kaution ist für eventuelle Beschädigungen am Mietobjekt, die während Ihres Aufenthaltes entstehen können, gedacht. Falls die Kaution in Form eines Schecks erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, ihn sofort einzulösen. Achten Sie also darauf, dass die fällige Kautionssumme von Ihrem Konto abgedeckt ist.
none Bestandsaufnahme: Erstellen Sie immer eine Bestandsaufnahme (Zustand der Möbel, Tapeten, Teppiche, Betten, usw.) bei Mietantritt und bei der Abreise, wenn möglich zusammen mit dem Vermieter. Überprüfen Sie die Inventarliste, die Ihnen bei Mietantritt überreicht worden ist, und exakt die Ausstattung des Mietobjektes angeben muss: Möbel, Bettzeug, Geschirr, Sachen, usw.   Eine gute Inventarliste beschreibt auch den Zustand des Mobiliars (Zustand: Neu, Guter Zustand, Gebrauchter Zustand ) und eventuelle Schäden, die bei Ihrer Ankunft schon vorhanden waren. Überprüfen Sie die elektrischen Geräte, Lampen, Wasserspülung, Wasserhähne, usw., und weisen Sie auf alle Mängel hin, sobald Sie sie feststellen.
Der Artikel 1731 Des « Code Civil » sieht vor, dass « Wenn keine Bestandsaufnahme erstellt worden ist, vermutet wird, dass der Mieter die Wohnung in einem guten Zustand übernommen hat, und sie auch in diesem Zustand zurückgeben muss“. Sie können natürlich dagegen Einspruch erheben, indem Sie gegenteilige Beweise erbringen.
Bei der Abreise, muss eine Bestandsaufnahme „Abreise“ erstellt werden und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese soll verhindern, dass Sie für Beschädigungen haften müssen, die Sie nicht zu vertreten haben.